Weiterbildung – Bildungszeit

Lust auf Weiterbildung und dazu noch Freistellung vom Arbeitgeber? Bildungszeit, Bildungswoche, Bildungsurlaub – verschiedene Begriffe, aber ein Gedanke. Im Jahr bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber und diese Zeit zur Weiterbildung nutzen. In Baden-Württemberg ist das auch seit 1. Juli 2015 möglich (länderspezifische Regelungen). Das gilt nicht nur für berufliche oder politische Weiterbildung, sondern auch für Ehrenämter. Also Tätigkeiten, die ihr beim SVM bereits ausübt, bzw. ausüben könnt. Wir haben euch hier einige Links zur Information bereitgestellt. Nutzt die Möglichgkeiten. Zur Kostenübernahme der Weiterbildung fragt euren SVM Abteilungsleiter oder direkt den SVM Vorstand.

Anerkennung für Württembergischer Landessportbund (WLSB), Anerkennung für Schwäbischer Turnerbund (STB) und Anerkennung für Tischtennisverband Württemberg-Hohenzollern (TTVWH)

Bildungsangebot, FAQ, Musterantrag bei Württembergischer Landessportbund (WLSB)

Bildungsangebot bei Schwäbischer Turnerbund (STB)

Alle Formulare und weitere Informationen beim Land Baden-Württemberg

Zeitungsartikel bei der Süddeutschen und Die Welt

www.bildungsurlaub.de

Weiterbildung – Stärkung Ehrenamt

Unabhängig vom o.g. Bildungsurlaub gibt es das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit“. Bis zu zehn Tage unbezahlte Freistellung für Weiterbildung können hier Arbeitnehmer beantragen, die sich im Bereich der Jugendarbeit engagieren. Formulare und weitere Informationen bei WLSB/WSJ Sportjugend

Bildungsangebot, FAQ, Musterantrag bei Württembergischer Landessportbund (WLSB)

Bildungsangebot bei Schwäbischer Turnerbund (STB)

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ beim Land Baden-Württemberg

Tipp
Informiert euch rechtzeitig. Es gibt Fristen beim Antrag (8 Wochen vor Beginn der Weiterbildung), da es auch beim Arbeitgeber wegen der Freistellung eingereicht werden muss.

Habt ihr weitere Fragen oder braucht Unterstützung? Dann nutzt unseren Email Kontakt.

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